Serie "Auslandsaufenthalte " (4): "Dokumentenverluste und Konsulatshilfe"   124

Kurzgeschichten · Aktuelles und Alltägliches

Von:    Michael Kuss      Mehr vom Autor?

Erstveröffentlichung: 20. Oktober 2013
Bei Webstories eingestellt: 20. Oktober 2013
Anzahl gesehen: 2354
Seiten: 4

Wenn beim Auslandsaufenthalt Dokumente abhanden kommen, hofft man auf Hilfe der Konsulate. Aber Achtung: Die können bei der Wiederbeschaffung nur beschränkt helfen.

Der Fall: Sie wurden im Auslandsurlaub bestohlen oder haben nicht aufgepasst. Im ungünstigsten Fall sind alle Dokumente verloren gegangen, vom Reisepass über den Personalausweis und Führerschein bis zu Bank- und Versicherungskarten, Flugtickets und Reiseunterlagen. Nun könnte man denken: "Deutschland hat ja in jedem Land der Erde mindestens eine Botschaft, ein Konsulat oder Generalkonsulat; die werden mir schon helfen und neue Papiere ausstellen. Dafür sind die doch da!“

Fehleinschätzung: Konsulate können bei Wiederbeschaffung von Dokumenten nur selten helfen. Die deutschen diplomatischen Stellen im Ausland stehen zwar - besonders in den Urlaubsländern - im Dauerstress und kümmern sich u.a. um Gestrandete, Kranke, Verstorbene und zig andere Probleme, von denen Deutsche im Ausland betroffen sein können; aber bei der Wiederbeschaffung oder gar Neuausstellung von Dokumenten können Sie nur selten etwas tun. Denn in den meisten Fällen obliegt dies den heimatlichen deutschen Behörden am Wohnort. Hier einige Beisspiele.

REISEPASS UND PERSONALAUSWEIS:

Diese können nicht von einem Auslandskonsulat neu ausgestellt oder verlängert werden! Im Notfall wird ein auf wenige Tage zeitlich beschränkter Ersatzausweis ausgestellt, der Ihnen die Heimreise ermöglicht. Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie sich damit melden und bei den heimatlichen Behörden wie Ordnungsamt, Passstelle, Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Führerscheinstelle die neuen Dokumente beantragen. Allerdings brauchen Sie zunächst auf dem deutschen Auslandskonsulat vier Passfotos (meistens gibt es im Konsulat oder in unmittelbarer Nähe Fotoautomaten), die Verlustmeldung der örtlichen Polizei des Gastlandes, sowie einen Nachweis - am besten Fotokopien - des verlorenen Dokumentes.

FÜHRERSCHEIN UND KFZ-DOKUMENTE:

Auch der deutsche oder europäische Führerschein kann nicht von einem Konsulat, sondern nur von den Heimatbehörden neu ausgestellt werden. Mit der polizeilichen Verlustmeldung und einer Bescheinigung des Konsulates können KFZ-Fahrer auf direktem Wege die Heimreise antreten. Die Ersatzpapiere gelten für die Durchreiseländer.
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REISEUNTERLAGEN UND TICKETS:

Das ist alleine eine Angelegenheit Ihres Reiseveranstalters oder der örtlichen Reiseleitung! Die deutschen Auslandskonsulate sind kein Touristenbüro und in keiner Weise für den Geschäftsablauf zwischen Kunde und Reiseveranstalter zuständig. Bitte notieren Sie sich vorher die Adressen und Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner, sowie die Kennnummern und Daten Ihrer Unterlagen und fertigen Fotokopien an!

SCHECK- UND KREDITKARTEN, BANKANGELEGENHEITEN:

Gleiches gilt für Ihre Bankangelegenheiten: Das Konsulat ist nicht zuständig und kann höchstens helfen, indem man Ihnen ein Telefongespräch zu Ihrer Bank ermöglicht. Kennen Sie die Notrufnummern Ihrer Bank? Haben Sie Fotokopien angefertigt?

GELDVERLUST, DARLEHEN, KONSULATSHILFE:

Ein delikates Thema ist der Geldverlust. Auch hier wird das Konsulat nur in sehr limitierten und seltenen Fällen helfen, zum Beispiel bei Minderjährigen und Gefährdeten, damit diese nicht in die Kriminalität, Drogenszene oder Prostitution abrutschen. Dann gibt die Bundesrepublik Deutschland über das Konsulat ein befristetes Darlehen und etwas Zehrgeld, um auf dem preiswertesten Weg nach Hause reisen zu können. Das Darlehen muss vier Wochen nach Rückkehr zurückbezahlt werden. Aufgelaufene Hotelkosten, Krankenhauskosten oder KFZ-Reparaturen werden niemals bezahlt. Das ist Sache Ihrer Versicherung oder des Automobilclubs. Ein höchstrichterliches Urteil besagt: Wer ins Ausland reist, muss eigenverantwortlich finanziell vorsorgen oder sicherstellen, im Notfall auf Familie, Arbeitgeber oder Bankkonten zurückgreifen können. Dies ist bei den vorhandenen modernen Kommunikationsmittel jedem Bürger zumutbar!

Die Prinzipien heißen „Hilfe zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung“:

Das Konsulat bietet Hilfe zur Selbsthilfe an, in dem es den Betroffenen die technische Infrastruktur des Konsulates, zum Beispiel Telefon, Fax, Internet oder persönliche Beratung zur Verfügung stellt. Die Konsulate sehen sich also weniger als Sozialamt, sondern mehr als Hilfs- und Beratungsstelle für mündige und eigenverantwortliche Bürger.

Ausnahmen für Auslandsdeutsche und feste Residenten:

Bei der Zuständigkeit der Konsulate müssen wir allerdings unterscheiden zwischen Urlaubern, also Touristen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und ansonsten in Deutschland gemeldet sind, und jenen Deutschen, die fest und dauerhaft im Ausland wohnen; „Residenten“ genannt.
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Für die Residenten ist das deutsche Auslandskonsulat tatsächlich die stellvertretende Behörde aller heimatlichen Behörden, denn das Konsulat nimmt für Residenten (so genannte "Auslandsdeutsche") andere Aufgaben wahr als für Urlauber.

Neben der direkten Hilfe zahlreiche andere Kontakte - Familie, Auto, Erbschaft, Rente:

Auch wenn Ihnen das Konsulat in den meisten Fällen wenig direkt helfen kann, so sollten Sie bei Problemen im Ausland – neben dem Polizeiprotokoll - doch immer zuerst das Konsulat informieren. Dessen Mitarbeiter können auf Grund langjähriger Erfahrung und durch Kenntnis örtlicher Begebenheiten Ihnen effektive Ratschläge geben und die Technik des Konsulates zur Verfügung stellen. Das geht von der KFZ-Ein- oder Ausfuhr über Erbschafts- oder Rentenangelegenheiten und Beglaubigungen, bis zu Kultur- und Handelskontakte. Und nicht vergessen: Botschaften und Konsulate sind letztlich auch für die gegenseitigen und bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Gastland zuständig. Sie erteilen Ein- und Durchreisevisa und informieren Ausländer über die Bundesrepublik Deutschland.

Vielseitige Informationen auf den Webseiten des Außenministeriums und der Botschaft:

Auf den Webseiten des Auswärtigen Amt sowie der weltweit agierenden Botschaften und Generalkonsulate finden Sie auch Besonderheiten zum Reiserecht, Warnhinweise zu bestimmten Ländern, Regionen oder Krisengebiete und Ausführliches zu den Hilfen, die Sie im Ausland von einem Konsulat erwarten können. Die weltweiten Adressen finden Sie über die Suchmaschinen mit der Eingabe von Suchbegriffen wie "Deutsche Botschaft in..." oder "Deutsches Generalkonsulate in..."

EU-Konsulate als Ersatz:

Sollte einmal - sehr selten - in einem Land kein deutsches Konsulat zur Verfügung stehen, dann können sich Deutsche - da EU-Bürger - mit ihren Problemen an jedes andere Konsulat eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) wenden.

Meldepflicht auf dem Konsulat, Eintrag im Reisepass, STAATSBÜRGERSCHAFT:

Für Deutsche im Ausland besteht keine Meldepflicht auf einem deutschen Auslandskonsulat; egal ob Sie sich als Urlauber im Gastland aufhalten, oder als fester Resident, also dauerhaft im Ausland leben.
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Residenten melden sich nicht auf dem Konsulat, sondern bei den Behörden des Gastlandes an. Ihr ausländischer Wohnsitz wird auch nicht mehr in den deutschen Reisepass eingetragen. Auch wenn Sie für immer im Ausland leben, verlieren Sie im Normalfall nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Aber Sie unterliegen auch als Deutsche den Gesetzen Ihres Gastlandes und Sie werden bei Verstoß gegen die Gesetze des Gastlandes nach den Gastland-Gesetzen behandelt und verurteilt.

Freiwillige Meldung, Hilfsmaßnahmen, Seuchen, KATASTROPHEN UND KRIEGE:

Sie können aber freiwillig dem für Ihre Region zuständigen Konsulat Ihren Aufenthaltsort und eine Notrufnummer mitteilen. Damit könnte das Konsulat in Notfällen bei Seuchen, Naturkatastrophen, kriegerischen Ereignissen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Hilfsmaßnahmen koordinieren; zum Beispiel Sammelstellen für Transporte nach Deutschland oder medizinische Hilfe vor Ort.

WEITERE INFORMATIONEN bekommt man im Internet mit den Suchbegriffen „Auswärtiges Amt“, „Außenministerium“, „Konsulatshilfe“, „Deutsche Konsulate im Ausland“, oder auf den Webseiten ihres Gastlandes.

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