Amüsantes/Satirisches · Experimentelles

Von:    Robert Zobel      Mehr vom Autor?

Erstveröffentlichung: 4. Mai 2007
Bei Webstories eingestellt: 4. Mai 2007
Anzahl gesehen: 2527
Seiten: 3

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,



angenommen ich hätte vor einiger Zeit Ihren schönen Ort besucht und wäre dabei meinem Hobby nachgegangen. Ich hätte ein Metallsuchgerät in Ihrem Ort benutzt und wäre auf etwas sehr Tolles gestoßen. Nun würde ich nicht wissen, wie ich damit verfahren sollen sollte. Vielleicht würde ich mir darüber Gedanken machen ob ich es überhaupt mitnehmen hätte dürfen oder mich schon eines Verstoßes strafbar gemacht hätte. Es würde sich hierbei, ich bin kein Studierter, wahrscheinlich um eine Art Sammelsurium eines Mannes aus dem 11 Jahrhunderts handeln. Auf jeden Fall hätte ich schon mal die Münzen analysieren lassen, die dann auch aus diesem Jahrhundert stammen würden. Des Weiteren würde sich vielleicht ein Dolch im unschönen Zustand und mehrere Metallgegenstände die ich gar nicht einordnen kann vorfinden. Das Skelett würde sich noch in ihrem Ort finden. Wie würden wir da jetzt zueinander kommen?

Könnte man so was wie einen Finderlohn ausmachen?





Liebe Grüße

Robert Zobel





Sehr geehrter Herr Zobel,

Aus Amelinghausen bekam ich auf einigen Umwegen (daher die Verspätung) die Frage, wie man sich zu Ihrer Anfrage über den (mutmaßlichen) Fund mit dem Metallsuchgerät verhalten sollte. Zunächst mal würde ich es besser finden, wenn wir ab jetzt nicht mehr um die Sache herumreden, sondern ehrlich mit der Angelegenheit umgehen würden. Ich nehme nach einer Internetsuche bei Google an, dass Sie Robert Zobel, geboren 1978 in Schwerin, sind. Dieser Robert Zobel ist Schriftsteller und bedient sich des Pseudonyms "Feldulme", was zu Ihrer Webadresse gut passt.

Ich bin Bezirksarchäologe im Lüneburger Stützpunkt des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (geboren 1949 in Enschede, Niederlande) und deshalb von Berufswegen an Ihren Fund interessiert. Da Sie schon wissen, dass die Umstände Ihres Fundes nicht ganz legal sind, müssen wir diesen Punkt hier auch nicht weiter breit treten. Sinnvoller ist, erstmal in Kontakt zu kommen und miteinander zu reden. Ich bin natürlich interessiert an was Sie nun wirklich gefunden haben (das mitgeschickte Foto ist lausig, wenn Sie etwas besseres haben, gerne) und wo.
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Nach Ihrer Beschreibung sollte es ein Grab sein, aber die Angaben 11. Jahrhundert für die Funde Münzen und Dolch) sind eigenartig. Ich bin gespannt, was da los ist.

Meine Dienststelle kauft selber keine Funde an - Ihre Frage nach dem Finderlohn kann ich zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht beantworten. Es hängt wesentlich davon ab, ob Sie in der Kategorie "ehrlicher Finder" hineingehören oder nicht. Wenn ja - wie ich den Eindruck aus Ihrer Anfrage gewonnen habe -, dann können Sie sich darauf verlassen, dass ich mit Ihnen auch fair umgehen werde.

Ich hoffe, dass wir gemeinsam weiterkommen.

Mit freundlichen Grüßen,



Jan Joost Assendorp







Guten Tag Herr Zobel,



sollten Sie diese Mail erhalten, bitte ich um Rückmeldung



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Josef Stukenbrock

_______________________

Stadt Höxter







Sehr geehrter Herr Zobel,



Entschuldigung, dass ich mich so spät melde, aber manchmal kommt man einfach nicht dazu alle Mails schnell ab zu arbeiten.



Mit Interesse habe ich Ihre Nachricht von Funden auf Wiesenbacher Gemarkung zur Kenntnis genommen. Was Ihre eigenen Zweifel an der Gesetzmäßigkeit Ihres (möglichen) Handelns angeht, so möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Nachsuche nach Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg nach § 21 des Denkmalschutzgesetzes einer Genehmigung durch das Landesamt für Denkmalpflege bedarf. Wer sich ohne eine solche Genehmigung auf die Suche machen würde, beginge eine Ordnungswidrigkeit. Eine weitere Ordnungswidrigkeit wäre es laut § 20 DSchG, wenn etwaig gemachte Funde nicht bei den zuständigen Denkmalschutzbehörden gemeldet werden würden.



Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass sich eine Gemeinde nicht einfach über die Rechtslage hinwegsetzen kann.

Andererseits habe ich auch Interesse an der Erhellung der Ortsgeschichte.

Es würde mich zunächst noch interessieren, wie Sie auf das 11. Jahrhundert kommen, welchen Fundort Sie kennen und was Sie als „Finderlohn“ für angemessen halten.
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Da ich in Kürze an einer mehrtägigen Studienfahrt teilnehme wäre ich für eine Nachricht bis Ende nächster Woche dankbar.



Mit freundlichen Grüßen





Bürgermeister

Eric Grabenbauer



Wiesenbach







Sehr geehrter Herr Zobel,



Vielen Dank für Ihre Mail vom 08.April 2007. Es wäre eine sehr interessante Sache, wenn Sie bei uns einen solchen Fund gemacht hätten.



Bei zufälligen entdeckten Funden (Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen), von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, sind dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe -Referat Denkmalpflege- beurteilt letztlich den Sachverhalt(§20DSchG).



Falls Sie auf Gegenstände eines Mannes aus dem 11. Jahrhundert gestoßen sein sollten, wäre der Fund aller Warscheinlichkeit nach von hervorragendem wissenschaftlichen Wert und somit nach § 23 DSchG Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Als Gemeinde haben wir in solchen Sachverhalten keinen Handlungsspielraum.



Falls Ihre Andeutungen zutreffen, wäre es ratsam, den Fund ensprechend anzuzeigen, um mögliche Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.



Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen



Ingrid Kraft









Sehr geehrter Herr Zobel,



ich bestätige den Eingang Ihrer o.a. Nachricht. Ich habe Ihre Nachricht

an das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn weitergeleitet.

Sobald sich das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege geäußert hat,

werde ich Ihnen Bescheid geben.



Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Lammertz-Dreßler

Eschweiler





Guten Morgen Herr Zobel,

aus dem Urlaub zurückgekehrt, habe ich Ihre E-Mail mit Interesse gelesen.
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Gerne würde ich von Ihnen Näheres zu den Funden und dem Fundort in Siegburg erfahren.

Wie wäre es mit einem persönlichen Gespräch?



Freundliche Grüße

Wolfgang Hohn

siegburg







Anonyme Anfragen werden von mir grundsätzlich nicht beantwortet!



Flecken Gieboldehausen

Der Bürgermeister

I.V. Müller
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Franzel  -  14.05.07 15:52

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  Hallo, da bin ich kleiner Meerjungfraus Meinung. Über eine Bewertung denke ich noch nach. Ob 4 oder 5 Pünktchen. Die Rundmail hat auch jeden Fall etwas. Das ist aus dem Leben gegriffen, wenn man mal vom Thema absieht. Lg Sabine  
Sabine Müller  -  11.05.07 08:54

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  Achso, die Punkte... Ich würde mich nicht wundern, wenn du das wirklich ausprobiert hast, um wieder irgendwie in den Mittelpunkt zu gelangen. Das ist nicht böse gemeint. *grins*  
Kleine Meerjungfrau  -  06.05.07 11:25

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  Das kommt davon, wenn man Rundmails schreibt...  
Kleine Meerjungfrau  -  04.05.07 21:32

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